Logo der Dr. Maria Schaumayer Stiftung

 Startseite 
 News 
 Archiv 
 Dr. Maria Schaumayer 
   Rede Dr. Nowotny 
   Rede Dr. Liebscher 
   Rede Dr. Wagner 
   weitere Links 
 Stiftung 
   Vorstand 
   Beirat 
 Jubiläumsfeier 2022 
 Jubiläumsfeier 2016 
 Jubiläumsfeier 2011 
 aktuelle Preisträgerinnen 
 ausgezeichnete Arbeiten 
 aktuelle Veröffentlichungen 
 Preisverleihungen 
 Einreichung 
 Spender 
 Impressum 
 Kontakt 

Dr. Maria Schaumayer Stiftung

Stiftung zur Förderung von Frauenkarrieren

Arbeit einreichen

Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung:
  • Aktive Unterstützung und Förderung von Karrieren von Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft
  • Förderung der Erforschung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen dieser Laufbahn
Vergabe von Preisen:
  • zwei Mal jährlich
Einreichtermine für wissenschaftliche Arbeiten:
  • 15. April und 15. Oktober

»zur Online-Einreichung

Falls es mit der Online-Einreichung Probleme gibt, reichen sie bitte per Email ein.

Einzelne Kriterien:

1. Fertige wissenschaftliche Arbeit, wie Magisterarbeit/Mastertheses, Dissertation, Habilitation (keine Bachelorarbeiten), nicht älter als 3 Semester, ein zumindest geheftetes Printexemplar. Die Arbeit muss von allen Gutachtern mit sehr gut bewertet worden sein.

2. Eine Kurzfassung der Arbeit ist in deutscher Sprache beizufügen (PDF-Datei).

3. Im Lebenslauf (mit Foto und Karriereziel) sind insbesondere anzugeben:

  • Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Kinder, Geburtstage der Kinder, Institution, an der die Matura abgelegt wurde, Sprachkenntnisse, Interessen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • In Ausnahmefällen können sich auch Frauen aus EU-Ländern mit besonders engem Österreichbezug mit Hauptwohnsitz in Österreich bewerben:

    Nachweis der EU-Bürgerschaft durch Staatsbürgerschaftsnachweis oder Passkopie, Hauptwohnsitz in Österreich durch Nachweis der Meldebestätigung zwingend zum Zeitpunkt der Bewertung der Arbeit mit sehr gut/ ausgezeichnet sowie zum Zeitpunkt der Preisverleihung.

    Auf die gesetzliche Abmeldungspflicht bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird hingewiesen;

    Absolvierung des Studiums in Österreich; verheiratet mit einem Österreicher oder einer Österreicherin, außerdem ist der Österreichbezug schriftlich zu begründen. (Zum Beispiel: Zukünftige berufliche Laufbahn in Österreich, Anstellung an einer österreichischen Universität nach Abschluss des Studiums, hinreichende Glaubhaftmachung in Österreich in Zukunft wirken zu wollen).

4. Abschlusszeugnis und sämtliche Gutachten*, die zur Auszeichnung führten, sind beizulegen. Dies auch bei Masterarbeiten, die gegebenenfalls bei der Betreuerin oder beim Betreuer gesondert anzufordern sind. Die Arbeit muss von allen Gutachtern mit »Sehr Gut« bewertet sein. Empfehlungsschreiben sind nicht erforderlich.

5. Die elektronische Fassung der wissenschaftlichen Arbeit (PDF-Datei) ist durch Hochladen bei der Formulareingabe zu übermitteln. Eine gebundene Arbeit ist per Post an die Verwaltung nur dann zu senden, wenn sie angefordert wird.

6. Die Arbeit darf noch nicht ausgezeichnet worden sein.

7. Sammelwerke oder Teamarbeiten werden nur angenommen, wenn die Leistung der Einreicherin klar zugeordnet werden kann und einen überwiegenden Teil dieser Arbeit ausmacht.

8. Bankverbindung: IBAN, BIC, Name der Bank.

 

*Ein Gutachten ist die Bewertung der Arbeit, die die Note nachvollziehbar macht.

Insbesondere bei Masterarbeiten liefert die Universität manchmal nur ein Zeugnis und kein Gutachten. Die Gutachten sind in diesem Fall anzufordern.

Es sind die Gutachten von der Universität vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass die Unterschrift und Name des Professors, der sich neben oder unter der Unterschrift befinden soll, gut leserlich sind. Auch muss die ausstellende Stelle eindeutig identifizierbar sein.

 

Mit der Einreichung stimmen Sie der Veröffentlichung ihrer Arbeiten auf der Homepage und der Speicherung der Daten zu. Die Daten werden nicht weitergegeben (Ausnahme: Gutachter und Stiftungsvorstand).

Ihre Daten werden nur solange gespeichert als dies für die Durchführung der Preisverleihung erforderlich ist. Innerhalb 6 Monaten nachdem angesuchten Preisverleihungstermin werden Ihre Daten gelöscht.

Ablehnungen werden unverzüglich gelöscht.


© 2015-2024 Dr. Maria Schaumayer Stiftung