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Dr. Maria Schaumayer Stiftung
Stiftung zur Förderung von Frauenkarrieren
Arbeit einreichen
Zweck dieser gemeinnützigen Stiftung:
- Aktive Unterstützung und Förderung von Karrieren von Frauen in Wirtschaft und Wissenschaft
- Förderung der Erforschung und der Verbesserung der Rahmenbedingungen dieser Laufbahn
Vergabe von Preisen:
Einreichtermine für wissenschaftliche Arbeiten:
- 15. April und 15. Oktober
»zur Online-Einreichung
Falls es mit der Online-Einreichung Probleme gibt, reichen sie bitte per Email ein.
Einzelne Kriterien:
1. Fertige wissenschaftliche Arbeit, wie Magisterarbeit/Mastertheses, Dissertation, Habilitation (keine Bachelorarbeiten). Die Arbeit darf nicht älter als 3 Semester sein. Die Arbeit muss von allen Gutachter:innen mit "Sehr Gut" bewertet worden sein. Die elektronische Fassung der wissenschaftlichen Arbeit (PDF-Datei) ist durch Hochladen bei der Formulareingabe zu übermitteln. Eine gebundene Arbeit ist per Post an die Verwaltung nur dann zu senden, wenn sie angefordert wird.
2. Eine Kurzfassung der Arbeit ist in deutscher Sprache beizufügen (PDF-Datei, max. zwei A4-Seiten, gerne auch das deutschsprachige Abstract).
3. Im deutschsprachigen Lebenslauf mit Foto sind insbesondere anzugeben:
- Karriereziel, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Anzahl der Kinder (falls vorhanden: Geburtstage der Kinder), Institution, an der die Matura abgelegt wurde, Sprachkenntnisse, persönliche Interessen/Hobbies
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- In Ausnahmefällen können sich auch Frauen aus EU-Ländern mit besonders engem Österreichbezug mit Hauptwohnsitz in Österreich bewerben:
Nachweis der EU-Bürgerschaft durch Staatsbürgerschaftsnachweis oder Passkopie, Hauptwohnsitz in Österreich durch Nachweis der Meldebestätigung zwingend zum Zeitpunkt der Bewertung der Arbeit mit sehr gut/ausgezeichnet sowie zum Zeitpunkt der Preisverleihung. Auf die gesetzliche Abmeldungspflicht bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird hingewiesen;
Absolvierung des Studiums in Österreich
kurze schriftliche Beschreibung des persönlichen Bezugs zu Österreich;
Zum Beispiel: Zukünftige berufliche Laufbahn in Österreich, Anstellung an einer österreichischen Universität nach Abschluss des Studiums, hinreichende Glaubhaftmachung in Österreich in Zukunft wirken zu wollen, Familie in Österreich sowie persönliche Beziehungen zu Österreicher:innen, etc.
4. Abschlusszeugnis und sämtliche Gutachten*, die zur Auszeichnung führten, sind beizulegen. Dies auch bei Masterarbeiten, die gegebenenfalls bei der Betreuerin oder beim Betreuer gesondert anzufordern sind. Die Arbeit muss von allen Gutachter:innen mit "Sehr Gut" bewertet sein. Empfehlungsschreiben sind nicht erforderlich. Die Gutachten haben sowohl Datum der Ausstellung, die Namen als auch Unterschriften der Gutachter:innen und die eindeutige Bewertung der Arbeit mit "Sehr Gut" zu enthalten.
5. Die Arbeit darf noch nicht ausgezeichnet worden sein.
6. Sammelwerke oder Teamarbeiten werden nur angenommen, wenn die Leistung der Einreicherin klar zugeordnet werden kann und einen überwiegenden Teil dieser Arbeit ausmacht.
7. Bankverbindung: IBAN, BIC, Name der Bank.
*Ein Gutachten ist die Bewertung der Arbeit, die die Note nachvollziehbar macht.
Insbesondere bei Masterarbeiten liefert die Universität manchmal nur ein Zeugnis und kein Gutachten. Die Gutachten sind in diesem Fall anzufordern.
Es sind die Gutachten von der Universität vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass die Unterschrift und Name des Professors, der sich neben oder unter der Unterschrift befinden soll, gut leserlich sind. Auch muss die ausstellende Stelle eindeutig identifizierbar sein.
Mit der Einreichung stimmen Sie der Veröffentlichung Ihrer Arbeiten auf der Homepage und der Speicherung der Daten zu. Die Daten werden nicht weitergegeben (Ausnahme: Gutachter:innen und Stiftungsvorstand).
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, als dies für die Durchführung der Preisverleihung erforderlich ist. Innerhalb von 6 Monaten nach dem angesuchten Preisverleihungstermin werden Ihre Daten gelöscht.
Ablehnungen werden unverzüglich gelöscht.
© 2015-2026 Dr. Maria Schaumayer Stiftung
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